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		<title>1. Mai Karlsruhe</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Apr 2012 11:41:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Termine]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Vorfeldaktionstag zum revol. 1.Mai in Karlsruhe ist am Sa. den 21.04., nicht wie auf Flyern und Plakaten am vergangenen Sa. den 14.04.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ebenso findet es in Karlsruhe am Kronenplatz statt, und nicht am Marktplatz !!!!!!!!!!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><img src="http://29.media.tumblr.com/tumblr_m2kk6lDy9j1qzgl6lo1_400.png" alt="Der Vorfeldaktionstag zum revol. 1.Mai in Karlsruhe ist am Sa. den 21.04., nicht wie auf Flyern und Plakaten am vergangenen Sa. den 14.04.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!" /></p>
<div>
<p><strong>Der Vorfeldaktionstag zum revol. 1.Mai in Karlsruhe ist am Sa. den <em>21.04., nicht wie auf Flyern und Plakaten am vergangenen</em></strong> <strong>Sa. den 14.04.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ebenso findet es in Karlsruhe am Kronenplatz statt, und nicht am Marktplatz !!!!!!!!!!<br />
</strong></p>
</div>
</div>
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		<title>21.01. Filmabend in der Viki : un poquito de tanta veridad</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 18:27:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Termine]]></category>

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		<description><![CDATA[﻿﻿ UN POQUITO DE TANTA VERDAD Ein kleines bisschen (von so viel ) Wahrheit Was mit einem Streik der LehrerInnen für bessere Löhne und soziale Bedingungen begann, führte im Sommer 2006 zu einer beispiellosen Rebellion und breiten Solidarisierung der Bevölkerung im südmexikanischen Staat Oaxaca. Über Monate hinweg werden Strassen blockiert, Regierungsgebäude besetzt, die Stadt in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.fau-karlsruhe.org/wp-content/uploads/img0292.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-259" title="un poquito de tanta verdad" src="http://www.fau-karlsruhe.org/wp-content/uploads/img0292-216x300.jpg" alt="" width="216" height="300" /></a>﻿﻿</p>
<h1>UN POQUITO DE TANTA VERDAD</h1>
<p>Ein kleines bisschen (von so viel ) Wahrheit</p>
<p>Was mit einem Streik der LehrerInnen für bessere Löhne und soziale Bedingungen begann, führte im Sommer 2006 zu einer beispiellosen Rebellion und breiten Solidarisierung der Bevölkerung im südmexikanischen Staat Oaxaca. Über Monate hinweg werden Strassen blockiert, Regierungsgebäude besetzt, die Stadt in Selbstverwaltung regiert und die Absetzung des verhassten Gouverneurs Ulises Ruiz Ortiz gefordert.</p>
<p>Die ProtagonistInnen selbst berichten in vielseitigen Interviews über den Ablauf und die Hintergründe der Rebellion. Eine Schlüsselrolle spielen dabei ein TV- und 14 Radiosender, die von AktivistInnen der Grasswurzelbewegungen besetzt werden. Die Sender entwickeln sich zum wichtigsten Kommunikationsinstrument im Kampf für soziale, ökonomische und kulturelle Gerechtigkeit.</p>
<p>Filmabend : <strong>19.00 Uhr am 21. 01. 2012 in der Viki</strong>.    Viktoriastr.12/Hinterhaus</p>
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		<title>ILO mahnt Bundesregierung</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 19:22:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Presseerklärung &#8211; 21.12.11 von Presse FAU Berlin Nach einer Beschwerde der FAU Berlin bestärkt die UN-Arbeitsorganisation ILO die Rechte von Minderheitsgewerkschaften ILO mahnt Bundesregierung: Gewerkschaftsrechte garantieren In ihrem Bericht vom November 2011 fordert die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) die Interessen ihrer Mitglieder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Presseerklärung &#8211; 21.12.11                 von Presse FAU Berlin</h4>
<h4>Nach einer Beschwerde der FAU Berlin bestärkt die UN-Arbeitsorganisation ILO die Rechte von Minderheitsgewerkschaften</h4>
<h2>ILO mahnt Bundesregierung: Gewerkschaftsrechte garantieren</h2>
<p>In ihrem Bericht vom November 2011 fordert die  Internationale Arbeitsorganisation (ILO) die Bundesregierung auf, dafür  Sorge zu tragen, dass die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU)  die Interessen ihrer Mitglieder gemäß der Konventionen 87 und 98  vertreten könne. Das Komitee für Vereinigungsfreiheit der  UNO-Organisation benennt für die FAU Berlin insbesondere das Recht der  freien Meinungsäußerung, das Zutrittsrecht zu sämtlichen Betrieben, in  denen sie Mitglieder hat, und das Recht auf Teilnahme an  Betriebsratssitzungen, sofern sie auf betrieblicher Ebene repräsentativ  ist.</p>
<p><span id="more-249"></span></p>
<p>Zur Wahrung der Interessen von sog.  Minderheitsgewerkschaften wurde die Bundesregierung darüberhinaus  aufgefordert, die ILO umgehend zu informieren, sollte die  Gesetzesinitiative zur Tarifeinheit wieder aufgegriffen werden – die  Regierung hatte der UN-Organisation mitgeteilt und damit erstmals  schriftlich bestätigt, dass das umstrittene Vorhaben eingestellt ist.</p>
<p>Die ILO reagierte damit auf eine Beschwerde der FAU vom April 2010 (Fall  Nr. 2805; FAU gegen Bundesregierung auf Einhaltung der ILO-Konventionen  87 und 98).  Die Beschwerde war eine Reaktion auf zwei Urteile des  Landesarbeitsgerichts und des Landgerichtes Berlin, in denen der  Lokalorganisation der FAU im Zuge eines Arbeitskonflikts per  einstweiliger Verfügung nicht nur sämtliche Arbeitskampfmaßnahmen  untersagt wurden, sondern gleichsam untersagt wurde, sich als  Gewerkschaft bzw. Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Infolge der Urteile  wurde die FAU Berlin nicht nur als mögliche Tarifpartei aus dem Betrieb  gedrängt, sondern ihr wurde auch die Teilnahme an Betriebsratssitzungen  und Betriebsversammlungen verwehrt. Seither sieht sich die FAU Berlin  mit mehreren Hausverboten gegen Gewerkschaftsvertreter konfrontiert –  sowohl im damaligen als auch in aktuellen Arbeitskonflikten. In zwei  Fällen hatte dies sogar zu Anzeigen wegen angeblichen Hausfriedensbruchs  geführt.</p>
<p>„Wir begrüßen ausdrücklich diese Entscheidung eines internationalen  Gremiums wie der ILO. Sie stärkt nicht nur unsere Position in aktuellen  Konflikten, sondern ebenso die Position all derer, die sich für die  Etablierung kämpferischer Basisgewerkschaften in diesem Land einsetzen“,  so Andreas Förster, Sekretär der FAU Berlin.</p>
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		<title>Radio A</title>
		<link>http://www.fau-karlsruhe.org/2011/12/radio-a-6/</link>
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		<pubDate>Sat, 10 Dec 2011 11:54:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Radio A]]></category>

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		<description><![CDATA[Sendung vom 13.11.2011 Thema der Sendung : Occupybewegung]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sendung vom 13.11.2011</strong></p>
<p>Thema der Sendung :</p>
<p>Occupybewegung</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Fragebogen zum Migrationshintergrund der Arbeitsargentur</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Oct 2011 05:48:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Sind Sie ein arbeitsloser Deutscher oder ein arbeitsloser Ausländer? Ende September haben die Arbeitsagenturen Fragebögen versandt, mit denen ein sogenannter „Migrationshintergrund“ von Arbeitslosen und Grundsicherungsempfängern ermittelt werden soll. Ähnlich wie beim Zensus 2011 ist auch hier unklar, inwieweit der einzelne Betroffene zur Mitwirkung verpflichtet ist, oder ob eine Teilnahme mit Verweis auf das Recht auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1><span style="font-family: Arial,sans-serif;">Sind Sie ein arbeitsloser Deutscher oder ein arbeitsloser Ausländer? </span></h1>
<h1><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">Ende September haben die Arbeitsagenturen Fragebögen versandt, mit denen ein sogenannter „Migrationshintergrund“ von Arbeitslosen und Grundsicherungsempfängern ermittelt werden soll.</span></span><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;"> </span></span><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">Ähnlich wie beim Zensus 2011 ist auch hier unklar, inwieweit der einzelne Betroffene zur Mitwirkung verpflichtet ist, oder ob eine Teilnahme mit Verweis auf das Recht auf informelle Selbstbestimmung verweigert werden kann, mit welchen Sanktionen bei Weigerung von den erhebenden Stellen zu rechnen ist und welche Sanktionen überhaupt rechtlich zulässig sind. Da es dazu aber keine einheitliche Rechtsprechung gibt und dieses Recht nur indirekt durch das Grundgesetz geschützt ist, sieht sich der einzelne Bürger immer wieder gezwungen, personenbezogene Fragen zu Beantwortung und der weitreichenden Erhebung und Sammlung und Speicherung von Daten zuzustimmen. </span></span></h1>
<p style="text-align: left;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;"><span id="more-225"></span><br />
</span></span></p>
<h1><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">Grundsätzlich lehnen wir Datensammlungen ab, deren Sinn und Zweck uns unemanzipatorisch, missbräuchlich und sinnlos erschient, und über die Fragwürdigkeit von Erhebungen, welcher Nationalität man selbst, Mutter oder Vater oder anderen Verwandten angehören, muss wohl nicht separat erörtert werden. Wie aber nun sich dazu verhalten? Zum Ignorieren können wir nicht aufrufen, aber zum bewussten Umgang mit unerwünschten Fragebögen anleiten……</span></span></h1>
<h1><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">Unserer Einschätzung nach lassen sich bei den versandten Fragebögen verschiedene Rechtsprobleme ausmachen, auf die sich Betroffene berufen können, die aber bisher nicht richterlich bestätigt worden sind. Da an kleinen Gerichten (untere Verwaltungsgerichte, und Sozialgerichte) über die Rechtmäßigkeit von Bundesgesetzen, zu denen auch das Statistikgesetz zählt, nicht entschieden wird, versuchen die Urteile in den ersten Instanzen meist, den Willen des Gesetzgebers abzubilden. Es dürfte mit einer Entscheidung, die die Erhebung dieser personenbezogenen Daten als unrechtmäßig einstuft, auch nicht zu rechnen sein. </span></span></h1>
<h1><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">Wir sehen juristisch folgende Widrigkeiten in dieser Erhebung: </span></span></h1>
<ul>
<li>
<h1><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">§ 	5 Bundesstatistikgesetz: Nur für Wirtschafts- und Umweltstatistiken 	besteht AUSKUNFTSPFLICHT: Eine Statistik, ob eine Person über 	Migrationshintergrund verfügt oder nicht, stellt </span></span></span><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">unserer 	Einschätzung weder eine Wirtschafts- noch Umweltstatistik dar. </span></span></span></h1>
</li>
<li>
<h1><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">§ 	281 Absatz 2:</span></span><span style="font-family: Arial,sans-serif;"> </span><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">Sie 	sind in einem durch technische und organisatorische Maßnahmen von 	sonstiger Datenverarbeitung getrennten Bereich zu verarbeiten. Nach 	unserer Information und persönlichen Erfahrung wurden Betroffene 	von ihren persönlichen Sachbearbeitern, Jobvermittlern etc. 	angeschrieben und dazu aufgefordert, die Fragebögen an diese 	persönlich zurückzusenden. Eine Trennung der Datenerhebung von der 	sonstigen persönlichen Sachbearbeitung, Leistungsgewährung etc. 	ist also zu verneinen.</span></span></h1>
</li>
<li>
<h1><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">§ 	5 Bundesstatistikgesetz Absatz 2, Satz 1. Die Ergebnisse der 	Bundesstatistiken müssen zur Erfüllung bestimmter, im Zeitpunkt 	der Erhebung schon </span></span><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">festliegender 	Bundeszwecke erforderlich sein. </span></span><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">Wozu 	die erhobenen Daten dienen sollen, erschließt sich aber nicht: Die 	Begleitschreiben von den Arbeitsagenturen faseln etwas von 	Verbesserungen der Vermittlungschancen für alle Betroffenen. Da 	Vermittlung in  Arbeit aber eine auf den Einzelfall bezogene 	gemeinsame Aufgabe von Arbeitssuchendem und dem jeweiligen 	Jobvermittler ist, bleibt fraglich, welches Ergebnis durch die 	Datenerhebung erzielt werden könnte. </span></span></h1>
</li>
</ul>
<h1><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">Da Statistiken nach dem Bundesstatistikgesetz veröffentlicht werden müssen, besteht die Befürchtung, dass die ermittelten Daten missbräuchlich interpretiert werden. Vorstellbar sind diskriminierende Artikel im Stile der Bildzeitung, die, unabhängig, wie die Statistiken ausfallen, diese Zahlen willkürlich interpretieren, und Textzeilen dichten wie: Es gibt mehr arbeitsscheue Ausländer als arbeitslose Deutsche oder dergleichen mehr…..</span></span></h1>
<h1><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">Bei diesen erheblichen Vorbehalten gegenüber der Rechtmäßigkeit der angeforderten Auskünfte, ist es angeraten, seine Bedenken gegenüber den direkten Sachbearbeitern zum Ausdruck zu bringen und auf Klärung zu bestehen, denn Datenerhebungen, deren Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann, sind nicht unhinterfragt hinzunehmen! Zudem: Welche Rolle können Herkunft oder Migrationshintergrund von Personen bei der Arbeitssuche im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebener Gleichbehandlung denn spielen dürfen?</span></span></h1>
<h1><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">Erwartungsgemäß werden Klärungsversuche unzureichend bleiben, wie es die Begleitschreiben der Agenturen schon verdeutlichen. Wer nun zu Auskünften nicht bereit ist, aber wegen der unklaren Rechtslage bezüglich „Rücksendepflicht des Fragebogens“ verunsichert ist, sollte unbedingt von der rechtlich abgesicherten Möglichkeit Gebrauch machen, bei allen Fragen „</span></span><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;"><strong>Keine Angabe</strong></span></span><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">“ anzukreuzen. Dies ist zulässig und für den Einzelnen folgenlos – und die damit erstellte Statistik entbehrt jeden Aussagewerts. </span></span></h1>
<h1><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">Und nur darum geht es!</span></span></h1>
<h1><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">V.i.S.d.P: FAU Karlsruhe </span></span></h1>
<h1><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;"><span style="text-decoration: underline;">Gesetzliche Grundlagen: </span></span></span></h1>
<h1><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">§ 281 SGB III Arbeitsmarktstatistiken</span></span></h1>
<h1><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">(1) Die Bundesagentur hat aus den in ihrem Geschäftsbereich anfallenden Daten Statistiken, insbesondere über Beschäftigung und </span></span></span><span style="color: #0000ff;"><span style="text-decoration: underline;"><a href="http://www.verzeichnis-sozialrecht.de/Arbeitslosigkeit/index.html" target="_blank"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">Arbeitslosigkeit</span></span></a></span></span><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;"> der Arbeitnehmer und über die Leistungen der Arbeitsförderung, zu erstellen. Sie hat auf der Grundlage der Meldungen nach § 28a des Vierten Buches eine Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der geringfügig Beschäftigten zu führen.</span></span></span></h1>
<h1 lang="de-DE"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">(2) Die Bundesagentur hat zusätzlich den Migrationshintergrund zu erheben und in ihren Statistiken zu berücksichtigen. Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden. Sie sind in einem durch technische und organisatorische Maßnahmen von sonstiger Datenverarbeitung getrennten Bereich zu verarbeiten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die zu erhebenden Merkmale und die Durchführung des Verfahrens, insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung der erhobenen Daten.</span></span></span></h1>
<h1 lang="de-DE"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;"><strong>§ 53 Absatz 7 SGB II Statistik und Übermittlung statistischer Daten</strong></span></span></span></h1>
<h1 lang="de-DE"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">(7) Die §§ 280 und 281 des Dritten Buches gelten entsprechend. § 282a des Dritten Buches gilt mit der Maßgabe, dass Daten und Tabellen der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik auch den zur Durchführung statistischer Aufgaben zuständigen Stellen der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Gemeinden und Gemeindeverbänden übermittelt werden dürfen, soweit die Voraussetzungen nach § 16 Absatz 5 Satz 2 des Bundesstatistikgesetzes gegeben sind.</span></span></span></h1>
<h1 lang="de-DE"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;"><strong>§ 5 BstatG Anordnung von Bundesstatistiken</strong></span></span></span></h1>
<h1 lang="de-DE"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">(1) Die Bundesstatistiken werden, soweit in diesem Gesetz oder in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, durch Gesetz angeordnet. Die Rechtsvorschrift soll auch das Informationsbedürfnis der Länderberücksichtigen.</span></span></span></h1>
<h1 lang="de-DE"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, Wirtschafts- und Umweltstatistiken bei Unternehmen, Betrieben und Arbeitsstätten sowie sonstige Statistiken, die als Bundesstatistiken durchgeführt werden, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates mit einer Geltungsdauer bis zu drei Jahren anzuordnen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:</span></span></span></h1>
<h1 lang="de-DE"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">1. Die Ergebnisse der Bundesstatistiken müssen zur Erfüllung bestimmter, im Zeitpunkt der Erhebung schon festliegender Bundeszwecke erforderlich sein,</span></span></span></h1>
<h1 lang="de-DE"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">2. die Bundesstatistiken dürfen nur einen beschränkten Personenkreis erfassen,</span></span></span></h1>
<h1 lang="de-DE"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">3. die voraussichtlichen Kosten der jeweiligen Bundesstatistik ohne die Kosten für die Veröffentlichung dürfen beim Bund und bei den Ländern einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände zusammen zwei Millionen Euro für die Erhebungen innerhalb eines Jahres nicht übersteigen. </span></span></span></h1>
<h1 lang="de-DE"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">Wirtschafts- und Umweltstatistiken dürfen mit Auskunftspflicht sonstige Statistiken dürfen nur ohne Auskunftspflicht angeordnet werden.</span></span></span></h1>
<h1 lang="de-DE"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;"><strong>§ 16 Absatz 5 Satz 2 BstatG Geheimhaltung </strong></span></span></span></h1>
<h1 lang="de-DE"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Arial,sans-serif;"><span style="font-size: small;">(5) Für ausschließlich statistische Zwecke dürfen vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Einzelangaben an die zur Durchführung statistischer Aufgaben zuständigen Stellen der Gemeinden und Gemeindeverbände übermittelt werden, wenn die Übermittlung in einem eine Bundesstatistik anordnenden Gesetz vorgesehen ist sowie Art und Umfang der zu übermittelnden Einzelangaben bestimmt sind. Die Übermittlung ist nur zulässig, wenn durch Landesgesetz eine Trennung dieser Stellen von anderen kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist. </span></span></span></h1>
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